Fischereiverein Rastede e.V.
Mitglied im Landesfischereiverband Weser-Ems e.V.

info@fischereiverein-rastede.de / Postfach 1442, 26172 Rastede / Mobil: 0160-93815755

Gewässerpaten/Jugendpaten


SPOHLER SEEN




1. Gewässerpate

Tjark Klefer

0151-46170053

gewaesserpaten.spohle@fischereiverein-rastede.de

2. Gewässerpate

Maik Ulrich

0176-84599625

gewaesserpaten.spohle@fischereiverein-rastede.de


HEIDESEE




1. Gewässerpate

Holger von Elm

04402-84031

gewaesserpaten.heidesee@fischereiverein-rastede.de

2. Gewässerpate

Gerd Heinen

0171-6945607

gewaesserpaten.heidesee@fischereiverein-rastede.de


LOYER SEEN




1. Gewässerpate

Alexander Müller

0157-52453789

gewaesserpaten.loy@fischereiverein-rastede.de

2. Gewässerpate

Björn Ollermann

0151-14149223

gewaesserpaten.loy@fischereiverein-rastede.de


HÜLSBÄKE




Gewässerpate

Dr. Oliver Finch

0170-9042978

-


JUGEND




1. Jugendpate

Torre Poppe

0162-1384999

jugendpaten@fischereiverein-rastede.de

2. Jugendpate

Marvin Bremmermann

0176-84643187

jugendpaten@fischereiverein-rastede.de



Aufgaben der Paten

Die Paten bleiben nach ihrer Ernennung weiter ordentliche Mitglieder im Sinne der Satzung. Sie übernehmen in Form einer Funktionszuweisung die ehrenamtliche Aufgabe der leichten Pflege und Instandhaltung der Gewässer (Gewässerpaten), sowie unterstützende Hilfsliestungen bei der Jugendarbeit (Jugendpaten). Die Paten werden vom Vorstand des Fischereiverein Rastede benannt.

Befugnisse Gewässerpaten

- leichtes Zurückschneiden von Busch und Strauchwerk

- Pflege der Wege und Zufahrten

- Mähen von Grünflächen

- In erweitertem Umfang agieren sie nach Abstimmung mit dem Gewässerpflegedienst bei größeren Umbau, Baumarbeiten, Anlegen neuer Angelplätze und Bau von Anlagen.

- Sie agieren in jedem Fall unter Anleitung und in Absprache der Gewässerpflegedienstleitung


Befugnis Jugendpaten

Die Jugendpaten arbeiten in unterstützender Form an der Seite der Jugendwarte.

Dazu zählen:

- Betreuen von Jugendlichen am Angeltag einer Veranstaltung

- Vertretung bei Ausfall eines Jugendwartes

- Verpflegung und Einkäufe


NICHT zu den Aufgaben der Gewässer-, sowie Jugendpaten gehört:

- das Kontrollieren der Fischereiberechtigungen, Personalien und Angelgeräte eines Anglers. Dies obliegt einzig den Fischereiaufsehern des Vereins oder einem vertretungsberechtigtem Vorstandsmitglied.

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