Den Mitgliedern des Fischereiverein Rastede e.V. werden folgende Gewässer zur Befischung freigegeben:
Nr. | Gewässer |
1 | Ellernteich |
2 | Heidesee |
3 | Spohle, kleiner See |
4 | Spohle, großer See |
5 | Loy, kleiner See |
6 | Loy, großer See |
7 | Geestrandtief |
8 | Schanze |
9 | Südbäke |
10 | Alte Jade |
11 | Hahner Bäke |
12 | Puttloch |
13 | Rasteder Bäke |
14 | Regenrückhaltebecken Göhlen |
15 | Moorbäke |
Sonderregelungen
a) Ellernteich
Nachtangeln ist nur Vereinsmitgliedern gestattet! Während Veranstaltungen auf dem Rennplatz zu denen ein Eitrittsgeld erhoben wird, ist das Angeln am Ellernteich verboten! Siehe Internet — Veranstaltungen in Rastede ––
b) Loyer Seen
(1) Das Befahren des Weges seitlich der Teiche ist nur zum Be- und Entladen der Angelausrüstung gestattet. Während des Angelns sind Fahrzeuge auf den Parkflächen am Vereinsheim abzustellen.
(2) Ausnahme: Das Parken des Pkw auf dem Weg ist nur Personen mit Behinderung gestattet. Es ist darauf zu achten, dass
ausreichend Platz zum Passieren weiterer Fahrzeuge zur Verfügung steht.
c) Puttloch
Es darf nur die vorgegebene Zuwegung rechtsseitig entlang des Dükers genutzt werden! Ab Ende des Biotops in Richtung Puttloch entlang der Hahner Bäke gilt Betretungsverbot! Es ist zwingend erforderlich die Weidezäune wieder einzuhängen (siehe Karte „Zuwegung Puttloch im Fischereierlaubnisschein oder auf der Homepage des FV Rastede e. V.)!
d) Spohler Seen
(1) Boote dürfen nicht dauerhaft an/auf den Seen gelagert werden / verbleiben.
(2) Es sind Antriebsmotoren jeglicher Art verboten. Elektr. Angetriebene Futterboote sind erlaubt
(3) Das Betreten des- und Angeln vom Ostufer kleiner See ist verboten!
(4) Die Insel, sowie Schilfbestände dürfen ganzjährig nicht befahren und betreten werden!
(5) Während der Brut- und Setzzeit vom 01.04 – 15.07 dürfen im kleinen See, Boote jeglicher Art (auch Belly-Boote und Futterboote) nicht genutzt werden.
(6) Wenn aufgrund der Witterungsverhältnisse die Bodenbeschaffenheit der Wege ein Befahren nicht mehr möglich macht, weist ein Hinweisschild an der Schranke auf das Befahr-Verbot des Geländes hin. Dieses ist zwingend zu beachten!