Fischerei- und Gewässeraufsicht
Pflichten Fischereiaufseher
Gemäß Abschnitt II Nr. 2 Absatz 3 der Ausführungsbestimmungen zum Nds. FischG muss der Fischereiaufseher
- die Ausweismarke sichtbar tragen,
- den Fischereiaufsichtsausweis mitführen,
- und sich auf Verlangen des Anglers ausweisen.
Befugnisse Fischereiaufseher
Die Fischereiaufsicht ist gemäß §§ 56 (3), 57 (1) Nds. FischG dazu berechtigt alle für die Fischerei bestimmungsgemäß festgelegten Formalien im Sinne des Niedersächsischen Fischereigesetzes zu kontrollieren.
Dazu zählen unter anderem folgende Punkte:
- Fischereischein ( Ausgegeben durch die Gemeinde ) oder Personalausweis
- Fischereierlaubnisschein (bzw. Gastkarte, Austauschkarte, Erlaubnisschein Gemeinschaftsvereine)
- Kontrolle von Fischbehältern im Gewässer (keine Eimer! Hierzu zählen z.B. Setzkescher, Reusen, Netze)
- Kontrolle der beim Fischfang gebrauchten Fanggeräte ( i.d.R Angelruten, Reusen, Piere)
- Betreten von Grundstücken (z.b fußläufig) und Befahren von Gewässern (mit dem Boot)
Darüber hinaus dürfen die Fischereiaufseher die Personalien feststellen, wenn ein konkreter Verdacht eines Verstoßes gegen das Niedersächsische Fischereigesetz oder die Binnenfischereiordnung besteht und diese an die zuständigen Behörden weiterleiten. Dies gilt insbesondere bei Straftaten und anderen Ordnungswidrigkeiten in Bezug auf die Fischerei.
Im Einzelfall können die Fischereiaufseher den Vorstand des zuständigen, örtlichen Angelvereins benachrichtigen.
Befugnisse Gewässeraufsicht
Unabhängig von der Kontrolle der ehrenamtlichen Fischereiaufseher sind zusätzliche Gewässeraufseher vom Fischereiverein Rastede e.V. damit beauftragt die Einhaltung der vereinsinternen Satzung, Gewässerordnung und Beschlüsse zu beaufsichtigen.
Dazu zählen u.a folgende Befugnisse:
- Kontrolle über das Mitführen des Fischereierlaubnisscheins
- Kontrolle über das Mitführen des Fangbuches und dessen Eintragungen
- Kontrolle über die Einhaltung von Regularien des Beschlussblattes und der Gewässerordnung
- Kontrolle und Anweisungen über Einhaltung interner Vereinsbestimmungen
Im Einzelfall sind Gewässeraufseher unter Rücksprache mit den Vorsitzenden dazu berechtigt dem Angler das Angeln am selbigen Tag zu untersagen und des Platzes zu verweisen.
Aufseher | Befugnis | Erreichbarkeit |
Gerriet Lange | Fischerei- und Gewässeraufseher | - |
Jan-Hendrik Lange | Fischerei- und Gewässeraufseher | 0176-84608627 |
Daniel Krüger | Fischerei- und Gewässeraufseher | 0157-31301777 |
Manuel Meyer | Fischerei- und Gewässeraufseher | 0162-6221711 |
Alexander Einemann-Müller | Fischerei- und Gewässeraufseher | 0157-52453789 |
Benjamin Schmeyer | Fischerei- und Gewässeraufseher | 0151-67855046 |
Steffen Häckl | Fischerei- und Gewässeraufseher | 0173-8013457 |
Marvin Enge | Fischerei- und Gewässeraufseher | 0157-71971104 |
Gerd Heinen | Fischerei- und Gewässeraufseher | 0171-6945607 |
Björn Ollermann | Gewässeraufseher | 0152-36508816 |
Nico Ahrens | Gewässeraufseher | 0152-55793535 |
Torre Poppe | Fischerei- und Gewässeraufseher | 0176-56935987 |
Jannes Seidel | Gewässeraufseher | 0170-5615384 |
Henning Horst | Gewässeraufseher | 0176-88094948 |
Michael Horst | Gewässeraufseher | 0162-7430728 |
Daniel Kaper | Gewässeraufseher | 0178-2969069 |

