Fischereiverein Rastede (Oldb.) e.V.
Mitglied im Angelfischerverband im Landesfischereiverband Weser-Ems e.V.

Fischerei- und Gewässeraufsicht

Pflichten Fischereiaufseher

Gemäß Abschnitt II Nr. 2 Absatz 3 der Ausführungsbestimmungen zum Nds. FischG muss der Fischereiaufseher

  • die Ausweismarke sichtbar tragen,
  • den Fischereiaufsichtsausweis mitführen,
  • und sich auf Verlangen des Anglers ausweisen.

Befugnisse Fischereiaufseher

Die Fischereiaufsicht ist gemäß §§ 56 (3), 57 (1) Nds. FischG dazu berechtigt alle für die Fischerei bestimmungsgemäß festgelegten Formalien im Sinne des Niedersächsischen Fischereigesetzes zu kontrollieren.

Dazu zählen unter anderem folgende Punkte:

  • Fischereischein ( Ausgegeben durch die Gemeinde ) oder Personalausweis
  • Fischereierlaubnisschein (bzw. Gastkarte, Austauschkarte, Erlaubnisschein Gemeinschaftsvereine)
  • Kontrolle von Fischbehältern im Gewässer (keine Eimer! Hierzu zählen z.B. Setzkescher, Reusen, Netze)
  • Kontrolle der beim Fischfang gebrauchten Fanggeräte ( i.d.R Angelruten, Reusen, Piere)
  • Betreten von Grundstücken (z.b fußläufig) und Befahren von Gewässern (mit dem Boot)

Darüber hinaus dürfen die Fischereiaufseher die Personalien feststellen, wenn ein konkreter Verdacht eines Verstoßes gegen das Niedersächsische Fischereigesetz oder die Binnenfischereiordnung besteht und diese an die zuständigen Behörden weiterleiten. Dies gilt insbesondere bei Straftaten und anderen Ordnungswidrigkeiten in Bezug auf die Fischerei.

Im Einzelfall können die Fischereiaufseher den Vorstand des zuständigen, örtlichen Angelvereins benachrichtigen.


Befugnisse Gewässeraufsicht

Unabhängig von der Kontrolle der ehrenamtlichen Fischereiaufseher sind zusätzliche Gewässeraufseher vom Fischereiverein Rastede e.V. damit beauftragt die Einhaltung der vereinsinternen Satzung, Gewässerordnung und Beschlüsse zu beaufsichtigen.


Dazu zählen u.a folgende Befugnisse:

  • Kontrolle über das Mitführen des Fischereierlaubnisscheins 
  • Kontrolle über das Mitführen des Fangbuches und dessen Eintragungen 
  • Kontrolle über die Einhaltung von Regularien des Beschlussblattes und der Gewässerordnung
  • Kontrolle und Anweisungen über Einhaltung interner Vereinsbestimmungen

Im Einzelfall sind Gewässeraufseher unter Rücksprache mit den Vorsitzenden dazu berechtigt dem Angler das Angeln am selbigen Tag zu untersagen und des Platzes zu verweisen.

Aufseher

Befugnis

Erreichbarkeit

Gerriet Lange

Fischerei- und Gewässeraufseher

-

Jan-Hendrik Lange

Fischerei- und Gewässeraufseher

0176-84608627

Daniel Krüger

Fischerei- und Gewässeraufseher

0157-31301777

Manuel Meyer

Fischerei- und Gewässeraufseher

0162-6221711

Alexander Einemann-Müller

Fischerei- und Gewässeraufseher

0157-52453789

Benjamin Schmeyer

Fischerei- und Gewässeraufseher

0151-67855046

Steffen Häckl

Fischerei- und Gewässeraufseher

0173-8013457

Marvin Enge

Fischerei- und Gewässeraufseher

0157-71971104

Gerd Heinen

Fischerei- und Gewässeraufseher

0171-6945607

Björn Ollermann

Gewässeraufseher

0152-36508816

Nico Ahrens

Gewässeraufseher

0152-55793535

Torre Poppe

Fischerei- und Gewässeraufseher

0176-56935987

Jannes Seidel

Gewässeraufseher

0170-5615384

Henning Horst

Gewässeraufseher

0176-88094948

Michael Horst

Gewässeraufseher

0162-7430728

Daniel Kaper

Gewässeraufseher

0178-2969069